#1

Micha75

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Link in Besschreibung der Kontrollkästchen

Hi Volker, halle liebe User,

in der neuen DSGVO muss der User vor dem Absenden eines Formulares -so weit ich weiß- die Datenschutzbedinungen akteptieren, also z.B. "Ich habe die Datenschutzbedingungen vollständige gelesen und akzeptiere sie". Das Wort "Datenschutzbedingungen" sollte direkt mit der Seite verlinkt werden, hat mir mal ein Anwalt gesagt (ich glaube von Trusted Shops). Aktuell kann ich in dem Beschreibungstext eines Kontrollkästchens ja keinen Link einfügen, außer ich programiere das per Hand nach. Das ist aber doch recht aufwändig. Hat hier jemand eine einfachere Lösung gefunden oder eine Info zu einem Update dazu? Beim Siquando Support habe ich auch schon nachgefragt und werde das Ergebnis hier mitteilen.

Danke und Gruß,

Micha

#2

Thomas

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#3

Micha75

Mitglied  (47 Punkte)  ·   männlich  ·   Deutschland  ·   Nachricht senden
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Danke Thomas, das dies auch in dem Formular Plugin Funktioniert, ist ja prima!

Hier übrigens die Vorschläge vom Siquando Support ohne Anspruch auf Rechtssicherheit:

  1. Erstellen Sie eine Datenschutzerklärung, die explizit auf Kontaktformulare eingeht.

    2. Platzieren Sie in direkter Nähe des Formulars einen deutlichen Link zur Datenschutzerklärung.

    3. Fügen Sie Ihrem Formular eine Checkbox als Pflichtfeld hinzu, mit dem der Besucher sich mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gemäß der Datenschutzerklärung einverstanden erklärt.

    4. Übertragen Sie Kontaktformulare ausschließlich SSL-verschlüsselt.

    5. Lassen Sie sich die Formulare per E-Mail zuschicken, stellen Sie sicher, dass sich Ihr E-Mail-Client mit dem E-Mail-Server ausschließlich verschlüsselt verbindet.

    6. Achten Sie darauf, dass der E-Mail-Client auf Ihrem PC auf einer verschlüsselten Festplatte liegt (hier bietet sich z.B. die Bitlocker Funktion von Windows an)

    7. Schützen Sie den PC vor Zugriff durch Dritte.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »Micha75« (12.04.2018, 11:41)
#4
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Unbekannt

Gelöscht

Wenn unser deutscher Staat so weiter macht ist es wohl das beste wir schliessen jeden Onlineshop und entfernen die Kontaktformulare. Diese ganzen neuen Gesetze. Welcher Kleinunternehmer soll denn da noch die Übersicht behalten, ohne sich einen teuren Anwalt leisten zu können. Datenschutz ist ja wirklich gut, aber man kann auch alles übertreiben. Meine Meinung. Da freuen sich dann wieder die Abmahnanwälte. Ihr Einkommen wird gesichert sein.

LG

Thomas

#5

Thomas

Moderator  (2298 Punkte)  ·   männlich  ·   Deutschland  ·   Nachricht senden
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Der deutsche Statt setzt die EU-Verordnung um, um einheitiche Gesetze zu schaffen, mit einheitlichen Standards (siehe Zitat). Daher kannst du schwer den deutschen Staat für den Aufwand der Änderungen am Shop verantwortlich machen. Dein Frust ist allerdings nachvollziehbar.

Die EU Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) ist eine neue EU-Verordnung -  also eine Vorschrift, die in der ganzen EU gilt. Die Vorschrift regelt das Datenschutzrecht - also den Umgang von Unternehmen mit personenbezogenen Daten - einheitlich europaweit.

 


Viele Grüße
Thomas

siquando-designs.de (NEU: KARO Flex Layout, Santa Cruz Pro für Pro Shop und Apollon 11 für Siquando Shop, Templateübersicht & Support für Shop 11 + Pro Web 8)

#6

AWI67

Eroberer  (81 Punkte)  ·   männlich  ·   Deutschland  ·   Nachricht senden
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Hallo zusammen,

kennt jemand von Euch eine Seite in der das bereits umgesetzt wurde? Wie sieht das beim Verkaufsablauf (Online-Shop) aus? Müsste man sich da nicht auch die Datenschutz-Erklärung bestätigen lassen???

Kennt jemand eine legal nutzbare Muster-Datenschutzerklärung?

Vielen Dank und viele Grüße

Andreas

#7

Volker W.

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Wenn unser deutscher Staat so weiter macht ist es wohl das beste wir schliessen jeden Onlineshop und entfernen die Kontaktformulare. Diese ganzen neuen Gesetze. Welcher Kleinunternehmer soll denn da noch die Übersicht behalten, ohne sich einen teuren Anwalt leisten zu können. Datenschutz ist ja wirklich gut, aber man kann auch alles übertreiben. Meine Meinung. Da freuen sich dann wieder die Abmahnanwälte. Ihr Einkommen wird gesichert sein.

Ich gebe Dir sowas von Recht!!! Ich hätte schon lange (!) einen Online-Shop, wenn es diese ganze gängelnde Bürokratie nicht geben würde.

Allerdings haben diese von Sesselpupsern geschaffenen Gesetze ja wie Thomas schon sagt ihre Wurzeln nicht in Deutschland, sondern in Brüssel (EU).


Viele Grüße,
Volker

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#8

renditefinder

Forum-Sponsor  (92 Punkte)  ·   männlich  ·   Deutschland  ·   Nachricht senden
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Hallo zusammen,

kennt jemand von Euch eine Seite in der das bereits umgesetzt wurde? Wie sieht das beim Verkaufsablauf (Online-Shop) aus? Müsste man sich da nicht auch die Datenschutz-Erklärung bestätigen lassen???

Kennt jemand eine legal nutzbare Muster-Datenschutzerklärung?

Vielen Dank und viele Grüße

Andreas

 Hallo Andreas,

Thomas K. hat schon den Wink mit dem Zaunpfahl gegeben. Bei e-recht24.de gibt es einen Datenschutzgenerator (DSGVO-tauglich), den du nutzen kannst. Kostet 19,90 € für einen Monat. Abo ist täglich kündbar.

Grüße

Michael M.


es grüßt Michael M.

#9

Stefan L.

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#10

Micha75

Mitglied  (47 Punkte)  ·   männlich  ·   Deutschland  ·   Nachricht senden
 http://www.shopsystems.biz

Ich habe mich noch weiter in das Thema eingearbeitet und auch mit einem IT Fachanwalt gesprochen: Für die neue DSGVO ist keine Checkbox bei einem Kontaktformular mit der Einwilligung der Datenschutzerklärung notwendig. Ein Link auf die Datenschutzerklärung, die einen Absatz in Bezug auf das Kontaktformular enthalten muss, der unter dem Formular platziert wird, reiche aus. Angaben ohne Gewähr.

#11

Cactus

As  (109 Punkte)  ·   männlich  ·   Deutschland  ·   Nachricht senden
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Danke Micha75 für Deine Bemühungen.

Man kann ja recht einfach eine Checkbox ins Kontaktformular als Bestätigung einbauen, allerdings nur ohne einen Link im Beschreibungstext. Aber wenn vor dem Formular ein Absatz mit dem Link steht, sollte das reichen.

Aber wie sieht es in den Kaufoptionen im Shop aus? Und bei den Kontoeingaben?

Muss man da auch was einbauen?


Mit freundlichen Grüßen

Walter

www.berthold-brackel.de -  www.arthouze.de - www.bueroservice-berthold.de

#12

renditefinder

Forum-Sponsor  (92 Punkte)  ·   männlich  ·   Deutschland  ·   Nachricht senden
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Ich habe mich noch weiter in das Thema eingearbeitet und auch mit einem IT Fachanwalt gesprochen: Für die neue DSGVO ist keine Checkbox bei einem Kontaktformular mit der Einwilligung der Datenschutzerklärung notwendig. Ein Link auf die Datenschutzerklärung, die einen Absatz in Bezug auf das Kontaktformular enthalten muss, der unter dem Formular platziert wird, reiche aus. Angaben ohne Gewähr.

 Guten Morgen,

die Aussage halte ich für sehr gewagt und der Hinweis "ohne Gewähr" ist berechtigt, denn im Gesetz heißt es:

der Betroffene freiwillig und gemäß § 13 Abs. 2 Telemediengesetz (TMG) bewusst und eindeutig in die Datenverarbeitung eingewilligt hat.

Ich habe alle Kontaktformulare meiner Kunden mit einer Checkbox versehen!

 

@Micha75 .. lass dir das doch schriftlich vom Juristen geben, dann bist du "safe".

 

Grüße

Michael


es grüßt Michael M.


Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »renditefinder« (26.04.2018, 11:36)
#13

Kroko300

Forum-Sponsor  (241 Punkte)  ·   männlich  ·   Deutschland  ·   Nachricht senden
 http://www.roewe-landtechnik.de

Meine Rechtsberatung in Sachen Internetshop hat mir vor kurzem abgeraten Checkboxen auf der Bestellübersichtsseite/Bestellabschlußseite zu benutzen bzw. könnten diese abgemahnt werden und ihm sind auch schon Fälle diesbezüglich bekannt. Wo die Kunden im Bestellablauf per Checkbox bestätigen müssen, dass sie die AGB, Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung etc. gelesen und akzeptiert haben, sollte ich die Chekbox entfernen. Laut meinem Anwalt reicht an der Stelle die Erwähnung der AGB, Datenschutzerklärung u. Widerrufsbelehrung mit einem dazugehörigem sprechenden Link aus. Daraufhin habe ich die Checkbox dann auch entfernt.

Beim Kontaktformular erwähnte er auch nichts von einer Checkbox. Es wurde empfohlen einen Link auf die Datenschutzerklärung mit einzubinden mit der Bezeichnung Datenschutzerklärung und dazu noch mit einem Hinweis, das man mit der Übersendung einer Mitteilung über das Kontaktformular, über einige Sachen einwilligt und jederzeit widerufen kann ... Und Einiges mehr wie z.B. nur das Feld mit der Angabe der E-Mail-Adresse sollte als Pflichtfeld ausgestaltet sein, alles andere sollten keine Pflichtangaben sein.

Ich denke das Thema Datenschutz ist ziemlich umfangreich und Jeder müsste da wohl individuell entsprechende Datenschutzerklärungen haben/erhalten. Manche nutzen ja z. B. kein Newsletterversand, andere widerum doch, manche nutzen Google-Analytics, manche nicht, genauso mit Paypal, Nutznung von Bonitätsauskünften, Einsatz von Webtracking, Factoring, Finanzierung etc. Ich denke je nach genutzter Dienste und Services braucht es entsprechende Formulierungen in der Datenschutzerklärung.

#14

docba

Routinier  (363 Punkte)  ·   männlich  ·   Deutschland  ·   Nachricht senden

Es macht sicher Sinn, sich nicht nur über check-boxes und Datenschutzerklärungen Gedanken zu machen ... das betrifft ja in den meisten Fällen nur das front-end aus Sicht des Hosters. Gerade wenn man keinen dedizierten webserver mit root-Zugriff betreibt, muss man auch daran denken, dass der Hoster selbst Besucherdaten abgreift und verarbeitet ... im Minimalfall die IP des auf das Webangebot Zugreifenden.

Das wird dann noch eine Nummer grösser, wenn man keinen eigenen mailserver betreibt, sondern den Maildienst des Hosters oder einen Freemail-Anbieter nutzt. Auch hier muss jeweils eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen werden.

Strato bietet so etwas online an, logisch, dass das auch mit in die Datenschutzerklärung auf der website gehört ... 🙂

LG, Thomas

#15

renditefinder

Forum-Sponsor  (92 Punkte)  ·   männlich  ·   Deutschland  ·   Nachricht senden
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Meine Rechtsberatung in Sachen Internetshop hat mir vor kurzem abgeraten Checkboxen auf der Bestellübersichtsseite/Bestellabschlußseite zu benutzen bzw. könnten diese abgemahnt werden und ihm sind auch schon Fälle diesbezüglich bekannt. Wo die Kunden im Bestellablauf per Checkbox bestätigen müssen, dass sie die AGB, Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung etc. gelesen und akzeptiert haben, sollte ich die Chekbox entfernen. Laut meinem Anwalt reicht an der Stelle die Erwähnung der AGB, Datenschutzerklärung u. Widerrufsbelehrung mit einem dazugehörigem sprechenden Link aus. Daraufhin habe ich die Checkbox dann auch entfernt.

Beim Kontaktformular erwähnte er auch nichts von einer Checkbox. Es wurde empfohlen einen Link auf die Datenschutzerklärung mit einzubinden mit der Bezeichnung Datenschutzerklärung und dazu noch mit einem Hinweis, das man mit der Übersendung einer Mitteilung über das Kontaktformular, über einige Sachen einwilligt und jederzeit widerufen kann ... Und Einiges mehr wie z.B. nur das Feld mit der Angabe der E-Mail-Adresse sollte als Pflichtfeld ausgestaltet sein, alles andere sollten keine Pflichtangaben sein.

Ich denke das Thema Datenschutz ist ziemlich umfangreich und Jeder müsste da wohl individuell entsprechende Datenschutzerklärungen haben/erhalten. Manche nutzen ja z. B. kein Newsletterversand, andere widerum doch, manche nutzen Google-Analytics, manche nicht, genauso mit Paypal, Nutznung von Bonitätsauskünften, Einsatz von Webtracking, Factoring, Finanzierung etc. Ich denke je nach genutzter Dienste und Services braucht es entsprechende Formulierungen in der Datenschutzerklärung.

Hallo, da kann ich nur mit dem Kopf schütteln. Sorry, aber die Empfehlungen deines Juristen kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. Lassen wir das DSGVO und das neue BDSG mal beiseite ... und nehmen nur einmal das TMG ... Lies doch mal bitte: https://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__13.html

Nichts von dem erfüllst du in deinem Shop. Lass dir doch einfach von deinem Rechtsbeistand bestätigen, dass dein Shop den rechtlichen Anforderungen entspricht.

Grüße

Michael


es grüßt Michael M.

#16

Kroko300

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Hallo renditefinder,

ich kann auch Einiges nicht nachvollziehen was mir mein Anwalt für Internetrecht manchmal so mitteilt, aber ich denke Du verstehst, dass ich seine Empfehlungen eher umsetze. Wenn ich seinen Dienst in Anspruch nehme, gehe ich davon aus, dass der Shop die rechtlichen Anforderungen erfüllt. Bisher bin ich jedenfalls damit immer gut gefahren. LG und schönen Sonntag

#17

Volker W.

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Passend zum aktuellen Thema:

https://www.siquando.de/shop/dsgvo/


Desweiteren liegt, falls Ihr Web 10 oder Shop 10 Kunde seid, in Eurem Siquando-Kundenkonto eine informierende PDF-Datei namens datenschutz.in.web.10.shop.10.pdf. Falls Ihr Pro Web 2 Kunde seid, findet Ihr im Kundenkonto ein Pendant dazu namens datenschutz.in.pro.web.2.pdf.

In den PDFs wird beschrieben, welche Funktionen / Optionen / Plugins usw. persönliche Daten des Seitenbesuchers erfassen, verarbeiten bzw. weitergeben.


Quelle dieser Infos: Siquando-Newsletter vom 02.05.2018


Viele Grüße,
Volker

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#18

ruhrbruch

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Hallo zusammen,

entweder habe ich Tomaten auf den Augen oder die Datei ist gut versteckt. Volker, wo genau bekomme ich denn diese PDF-Datei?

 

Viele Grüße

Jan

#19

W2D Fan

Co-Administratorin  (4549 Punkte)  ·   weiblich  ·   Niederlande  ·   Nachricht senden

Wenn du Web 10, Shop 10 oder ProWeb 2 besitzt in deinem Kundenkonto bei Siquando.


Gruß,
Marjorie

Hilfe ist nicht selbstverständlich. Deshalb halte ich ein "Dankeschön", nachdem jemandem geholfen wurde, für überaus angebracht und höflich.

#20

ruhrbruch

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Hi Marjorie,

leider eben nicht, da habe ich ja gesucht...

 

LG

Jan

#21

W2D Fan

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Dann besitzt du wohl kein Web 10, Shop 10 oder ProWeb 2. Ansonsten musst du bei Siquando nachfragen wies du die PDF nicht haßt.


Gruß,
Marjorie

Hilfe ist nicht selbstverständlich. Deshalb halte ich ein "Dankeschön", nachdem jemandem geholfen wurde, für überaus angebracht und höflich.

#22

ruhrbruch

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doch, ich habe ProWeb 2, allerdings als Multiuser. Ob es daran liegt?

#23

W2D Fan

Co-Administratorin  (4549 Punkte)  ·   weiblich  ·   Niederlande  ·   Nachricht senden

Keiner Ahnung. Das kann nur Siquando bestätigen.


Gruß,
Marjorie

Hilfe ist nicht selbstverständlich. Deshalb halte ich ein "Dankeschön", nachdem jemandem geholfen wurde, für überaus angebracht und höflich.

#24

ruhrbruch

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Alles klar, danke Dir...

#25

Volker W.

Administrator  (7794 Punkte)  ·   männlich  ·   Deutschland  ·   Nachricht senden
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Na hier (anklicken zum Vergrößern):


Und ich habe auch Pro Web 2 Multiuser! Warum sollte das da anders sein??


Übrigens gibt es seit heute bereits eine zweite Revision, wie ich gerade gesehen habe.


Viele Grüße,
Volker

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#26

ruhrbruch

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Super, vielen Dank, Volker. Also doch Tomaten 🙂

 

LG

Jan

#27

uli99

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#28

AWI67

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Passend zum aktuellen Thema:

https://www.siquando.de/shop/dsgvo/

.... 

 

Hallo,
irgendwie verstehe ich immer noch nicht so recht.
 
Im automatisch erzeugten Text von Shop 10 heisst es:
 
 

B. BEREITSTELLUNG DER WEBSITE UND LOGFILES

Bei jedem Aufruf unserer Internetseite werden durch ein automatisiertes System Daten und Informationen von uns erfasst.

Folgende Daten werden hierbei erhoben:

 

[ZÄHLEN SIE HIER DIE IN IHREN LOG-DATEIEN GESAMMELTEN INFORMATIONEN AUF]

 

Diese Daten werden in den Logfiles unseres Systems gespeichert. Eine Speicherung dieser Daten zusammen mit anderen personenbezogenen Daten des Nutzers findet nicht statt

 

Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

Rechtsgrundlage für die vorübergehende Speicherung der Daten und der Logfiles ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO....

 
 
Ich hätte gehofft, dass Siquando wohl als einzige sicher sagen können, welche Daten geloggt werden????!!!
Woher soll ich das denn wissen???
 
Ich verwende kein Google Analytics oder sonstige Tools mit deren Hilfe Daten an andere Websites weitergegeben werden.
 
Ausser die Zahlungs-Plugins Saferpay, Paypal Express und Amazon Payment.
 
Dazu heist es im anderen genannten Dokument:
 
 
Saferpay
 
Kunden, die mit Saferpay bezahlen, werden am Ende des Bestellvorgangs auf
die Website von Saferpay weitergeleitet. Dabei werden folgende Daten an
Saferpay übermittelt: die Saferpay Account-ID, die Sprache, der Gesamtbetrag,
die verwendete Währung, eine Bezeichnung bestehend aus Shop-Name, Shop-
Beschreibung, Auftragsdatum und Auftragsnummer, die Auftragsnummer, die
URL des Shops.....
 
 
 
PayPal Express
 
Bei einer Bestellung mit PayPal Express werden folgende persönliche Daten an
PayPal übertragen: Währungscode, API-Benutzername, API-Passwort,
Unterschrift, Vorname, Nachname, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Land, ggf.
Lieferadresse Vorname, ggf. Lieferadresse Nachname, ggf. Lieferadresse
Straße, ggf. Lieferadresse Hausnummer, ggf. Lieferadresse PLZ, ggf.
Lieferadresse Stadt, ggf. Lieferadresse Land, ggf. Lieferadresse
Packstationsnummer, ggf. Lieferadresse Packstationskundennummer,
Gesamtbetrag, Zwischensumme, Rabatt, Versandkosten, Bezahlkosten, MwSt.,
URL des Shops, E-Mail-Adresse, Eindeutige ID des Shopherstellers....
 
 
Amazon Pay
 
Bei der Bezahlung mit Amazon Pay werden verschiedene Webseiten von
Amazon Pay in Ihrem Shop eingebettet. Im Rahmen dessen werden folgende
Informationen an Amazon Pay übertragen: Währungscode, Amazon Region,
Amazon Händlernummer, Amazon Client ID, Amazon Client Secret, Amazon
Key ID, Amazon Secret Access Key, Land, Gesamtpreis, Auftragsnummer.
Auf den eingebetteten Seiten erfragt Amazon Pay möglicherweise noch
weitere ...
 
 
 Muss ich diese Texte jetzt irgendwo einfügen oder wie ist das ganze gemeint?
 
Viele Grüße
Andreas
 

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal bearbeitet, zuletzt von »AWI67« (07.05.2018, 07:05)
#29

LittlePhatty

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@Andreas:

Aus meiner Sicht ist damit nicht das lokale Siquando gemeint, sondern was dein Hoster speichert.

Das aktuelle (Zeitraum) Logfile habe ich mir aus dem Kundenbereich (bei mir Strato) herunter geladen.

Diese Datei konnte ich mit einem Textviewer laden und die Daten anschauen.

Bei mir sind da wie folgt:

Besuchte Website, Zugriffsdatum und -uhrzeit, Quelle/Ursprung von welchem Sie auf die Seite gelangten, Browsertyp, Betriebssystemtyp, Datengröße in Byte, anonymisierte IP-Adresse


Grüße, Michael

Siquando Pro Shop 8 inkl. Karo Flex v8

#30

AWI67

Eroberer  (81 Punkte)  ·   männlich  ·   Deutschland  ·   Nachricht senden
 http://www.wistuba.com

@Andreas:

Aus meiner Sicht ist damit nicht das lokale Siquando gemeint, sondern was dein Hoster speichert.

 

 

Das macht Sinn - Vielen Dank.

Bleibt noch die Frage, wo und wie man die Angaben zu der Datenweitergabe an die Zahlungs-Provider gesetzes-konform in den Text einfügen muss.

 

Ich habe die Texte von Siquando jetzt einfach mal unter dem Punkt

f.) Weitergabe der Daten an Dritte

eingefügt. Ich hoffe, das ist korrekt so???

 

Dabei ist mir aber ein klarer Fehler aufgefallen:

Im Standard-Text von Siquando heisst es:

"Nach Auslieferung der Ware werden die Daten beim Paketdienstleister und der Spedition gelöscht."

 

Das halte ich für völligen Quatsch. Wenn ich als Händler einen Vertrag mit einem Versand-Dienstleister habe, muss noch lange Zeit (meiner Meinung nach 10 Jahre) nachvollziehbar sein, an wen ich wann welches Gewicht zu welchem Preis versendet habe. Sonst wäre bei einer Betriebsprüfung keine Rechnung des Dienstleisters nachvollziehbar.

 

Viele Grüße

Andreas

 

 


Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »AWI67« (07.05.2018, 11:21)
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