Hallo zusammen,
ich habe heute folgendes gelesen, kann hierzu jemand was Genaueres sagen ? Hat das jetzt Relevanz für SIQUANDO ?
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Cookies sind schon immer eine Sache, die auch datenschutzrechtliche Relevanz hatte. Jetzt hat sich allerdings – kurz bevor die DS-GVO unmittelbar anwendbar wird – etwas an der rechtlichen Beurteilung verändert.
Funktionale Cookies vs. Tracking-Cookies
Unter Cookies versteht man kurze Textinformationen die via Websites auf Ihrem PC oder Smartphone gespeichert werden. Dadurch werden beispielsweise Einstellungen von Websites, der Login-Status oder der Inhalt ihres Einkaufswagen in Online-Shops gespeichert. Das sind die sogenannten funktionalen Cookies, die in der Regel durch das berechtigte Interesse des Website-Betreibers abgedeckt sind.
Daneben gibt es die Tracking-Cookies, über die Nutzer-Profil erstellt werden können. Bisher galt, dass diese Tracking-Cookies eigentlich über die ePrivacy-Verordnung geregelt werden, die stets eine vorherige Einwilligung verlangt. Allerdings wurde die Verordnung in Deutschland nie umgesetzt.
Bei Tracking-Cookies gilt bisher das Opt-out-Prinzip
Bisher erfolgt die Nutzung von Tracking-Cookies daher für gewöhnlich gemäß § 15 Abs. 3 Telemediengesetz (TMG), wonach der Nutzer nur über sein Widerspruchsrecht zu informieren ist (Opt-out). Die einen informieren über dieses Widerspruchsrecht im Datenschutzhinweis auf der Website, andere verwenden einen sogenannten Cookie-Hinweis, der beim ersten Besuch der Website eingeblendet wird.
Bis vor kurzem ging man auch allgemein davon aus, dass es auch unter der DS-GVO diesbezüglich keine Änderungen geben werde, sondern erst mit einer neuen ePrivacy-Verordnung, mit der für 2019 gerechnet wird.
DSK macht 180-Grad-Wende
Mit Datum vom 26. April 2018 hat jetzt allerdings die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) ein neues Positionspapier herausgegeben, das nicht nur inhaltlich überrascht, sondern auch hinsichtlich des Termins.
Die DSK legt sich darin nämlich darauf fest, dass bei Tracking-Cookies eine vollinformierte vorherige Einwilligung im Sinne der DS-GVO nötig sei (Opt-in):
Ab dem 25. Mai gilt das Opt-in-Prinzip
„Es bedarf jedenfalls einer vorherigen Einwilligung beim Einsatz von Tracking-Mechanismen, die das Verhalten von betroffenen Personen im Internet nachvollziehbar machen und bei der Erstellung von Nutzerprofilen.“
Zusammengefasst wird dies damit begründet, dass die DS-GVO dem Telemedien vorgehe und diese Auffassung auch im Einklang mit dem europäischen Rechtsverständnis stehe.
Insgesamt ist nun zu raten, möglichst nur noch solche Cookies einzusetzen, die für den Betrieb der Seite notwendig sind oder für die es möglicherweise ein berechtigtes Interesse geben kann. Bezogen auf solche Cookies reicht auch in Zukunft ein einfacher Datenschutzhinweis, für sämtliche anderen Cookies muss die explizite Einwilligung erteilt werden.