#1

Di Du

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Hallo,

habe auf meiner Seite einige Videos mit Hintergrundmusik die ich mit einem html Absatz eingebettet habe. Dafür habe ich an die GEMA ca. 40,00€ p.a. bezahlt. Nun soll dies 240,00€ kosten.

Bei einem Anruf bei GEMA gab eine Frau Baumann mir den Tipp, ich soll doch einfach auf meiner Seite nur einen Link setzen, mit dem man dann direkt auf YouTube zu meinem Video gelangt. Dies wäre dann gemafrei, da das Video ja nicht auf meiner Seite ist. Ich habe darum gebeten mir dies auch schriftlich zukommen zu lassen. Leider negativ.

Es gibt ja auch einen Absatz Video YouTube, wenn ich diesen verwenden würde, hat dies dann den gleichen Effekt?

Kann mir zu diesem Thema noch etwas sagen?

Besten Dank im Voraus.

#2

inselpirat

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Moin Di Du;

das sollte das gleiche sein, denn die Musik/ das Video liegt nicht bei Dir, sondern wird vom YouTube Server geladen.

Das ist nichts anderes als die Dame dir gesagt hat, denn durch den YouTube Absatz wird ja nix anderes gemacht als durch einen Link auf deren Seite gemacht würde..

VG


Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »inselpirat« (25.06.2018, 09:22)
#3

Di Du

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Hallo inselpirat,

was mich bei der Variante Absatz Video YouTube irritiert ist:

dass das Video wenn ich dies anklicke in der Adresszeile im Browser mir dann immer noch als Adresse meine Seite angegeben wird.

Also betrachte ich das Video auf meiner Seite. Oder? Dann ist dies GEMA pflichtig?

Wenn ich das Video nur über einen Link aufrufe, erscheint in der Adresszeile YouTube. Also bin ich nicht mehr auf meiner Seite.

Beste Grüße

DiDu

 

#4

inselpirat

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DiDu; wenn du das Plug einbindest dann erscheint doch im Quelltext klar der entsprechende Link, wie z.B.

<div class="sqryoutube">
<iframe width="1920" height="1080" src="https://www.youtube.com/embed/W0fXxSDV2Rw" frameborder="0" allowfullscreen></iframe>
</div></div>

 

Damit wird der Inhalt ( also das Video) von außen geladen.

VG

 

 

#5

Di Du

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Hallo inselpirat,

anbei Bild vom Absatz YouTube Video.

Schau doch mal bitte auf meine Testseite: http://www.infodubau.de/content/test/ 

Hier ist das Video. Wenn ich das anklicke ändert sich die Adresszeile nicht, also bleibe ich zum ansehen auf meiner Seite.

Habe darunter einen Textabsatz eingefügt Den Text Video habe ich mit einem Link versehen der direkt zu dem Video auf YouTube führt.
Wenn ich diesen Link anklicke bin ich sofort auf der YouTube Seite und die Adresszeile lautet dann
https://www.youtube.com/watch?v=6P76X1whEEY

Habe zwischenzeitlich bei GEMA nochmals angerufen. Betreffend Bestätigung der Vorgehensweise wie von Frau Baumann angemerkt erhalte ich noch Bescheid. Ist in Bearbeitung.

Diese Dame meinte nun, dass zum ansehen des Videos auf jeden Fall die Website verlassen werden muss und man direkt auf der Seite YouTube sein muss.

Frage mich dann nur was der Absatztyp YouTube Video soll.

Dann kann ich ja gleich das Video einbetten und bleibe auf meiner Seite. 

Beste Grüße und Danke für Hilfe.
DiDu


#6

inselpirat

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Ich sehe was du meinst, ich würde es dann einfach als iframe einbinden.

<iframe width="560" height="315" src="https://www.youtube.com/embed/6P76X1whEEY" frameborder="0" allow="autoplay; encrypted-media" allowfullscreen></iframe>

 

VG

#7

Di Du

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Habe mal alle Absatz Typen betreffend Video ausprobiert.

  siehe http://www.infodubau.de/content/test/ 

 Damit der Hinweis/Tipp von GEMA erfüllt wird, werde ich einen Bildabsatz/Textabsatz mit einem Link direkt zu einem Video auf YouTube verwenden.

Klar ist mir überhaupt nicht der Absatztyp IFrame? 

Beste Grüße und vielen Dank

DiDu

#8

inselpirat

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DiDu,

verstehe ich dich richtig das du nicht weiß wie du den iframe einbindest? Falls ich Dich richtig verstanden habe, einfach einen HTML Absatz und den obigen Aufruf reinpacken.

Der Film wird dann aber auf deiner Seite gezeigt, allerdings holt er sich die entsprechenden Daten via Verlinkung direkt von YouTube.

Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen das du die Dame von der GEMA richtig verstanden hast, das wären ja Millionen an Abmahnungen die da im Internet zu YouTube von der eigenen Seite verlinken. Egal ob als Plugin oder als iframe.

Egal was für Seiten ich mir anschaue - überall wird das so gehandhabt.

VG

#9

inselpirat

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DiDu, deine Anmerkungen haben mich doch stutzig werden lassen und ich habe mal ein bischen im WWW herumgeschaut was das Thema angeht.

Hier mal die rechtliche Seite des EuGH sowie ebenfalls höchstrichterlich bestätigt durchs BGH: Damit dürfte sich das Thema GEMA und wie ich es einbinde erledigt haben:

„Die Entscheidung des EuGH betrifft jeden einzelnen Internetnutzer, insbesondere die Nutzer von sozialen Netzwerken. Dort werden täglich millionenfach Links zu Youtube-Videos geteilt. Durch das Posten des Links bindet Facebook automatisch das dazugehörige Video in den sog. Embedded Player ein, sodass das Video direkt auf dem Facebook-Profil abgerufen werden kann. Unter Juristen war jahrelang umstritten, ob das Einbinden urheberrechtlich geschützter Inhalte auf anderen Webseiten eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Auch die Gerichte waren sich nicht einig – selbst der BGH konnte diese Frage nicht abschließend entscheiden, sodass der EuGH angerufen werden musste. Nun hat der EuGH endlich eine klare Entscheidung zugunsten der Freiheit des Internet getroffen.“

Folgen der Entscheidung

„Facebook-Nutzer können angesichts dieser grundlegenden Entscheidung aufatmen. Sie müssen nicht mehr befürchten, wegen des Postens oder Teilens eines Youtube-Videos auf Facebook eine teure Abmahnung zu erhalten. Doch die Entscheidung geht sogar noch weiter: sie erlaubt es, alle Inhalte, die einmal im Netz öffentlich zugänglich gemacht worden sind, im Wege des Framing auf anderen Internetseiten einzubinden – egal ob die Inhalte mit oder ohne Zustimmung des Urhebers im Netz veröffentlicht wurden. Der Beschluss betrifft also nicht nur Youtube-Videos, sondern praktisch alle urheberrechtlich geschützten Inhalte im Netz. Das bedeutet zum Beispiel, dass es legal ist, fremde Fotos auf der eigenen Internetseite einzubinden. Eine Lizenz ist hierfür nicht erforderlich. Dies könnte zur Folge haben, dass in Zukunft auch die Fotos kommerzieller Anbieter ohne den Erwerb einer Lizenz im Wege des Framing genutzt werden dürfen.“

Inhalt der Entscheidung

Der EuGH hat entschieden, dass das Einbinden von Youtube-Videos keine Urheberrechtsverletzung darstellt, wenn sich dadurch kein neues Publikum erschlossen und keine neue Technik verwendet wird. Diese Voraussetzungen liegen im Fall des Einbindens von öffentlich zugänglichen Youtube-Videos, das auch als „Framing“ bezeichnet wird, vor. Ein neues Publikum werde nicht erreicht, da laut EuGH davon ausgegangen werden könne, „dass der Inhaber des Urheberrechts, als er die Wiedergabe erlaubte, an alle Nutzer des Internets gedacht habe.“ Auch eine neue Technik werde laut EuGH beim Framing nicht verwendet. Unklar ist aber, ob dies auch für illegal ins Internet gestellte Inhalte gilt. Dazu äußert sich der EuGH leider nicht eindeutig.

In dem zugrundeliegenden Rechtsstreit ging es um ein Youtube-Video, das ohne Zustimmung der Rechteinhaber auf Youtube veröffentlicht worden war. Dieses wurde auf der Website eines Dritten mittels Framing eingebunden. Der Inhaber der Webseite wurde daraufhin wegen Urheberrechtsverletzung in Anspruch genommen.

Quelle: https://www.wbs-law.de/internetrecht/pressemitteilungeugh-urteil-einbinden-von-youtube-videos-ist-legal-facebook-nutzer-koennen-aufatmen-57112/

Urteil zum Nachlesen: http://www.new-media-law.net/ger/aktuelles/EuGH_C_348_13_Framing.pdf

 

#10

Di Du

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Hallo Inselpirat,

super, vielen Dank.

Würde ja eigentlich bedeuten, wenn ich das alles richtig verstanden habe, dass ich diese vorangegangenen GEMA-Gebühren umsonst bezahlt habe. 😢

Das bedeutet doch, dass das einbetten des YouTube Videos mit dem von YouTube erstellten Code in einem HTML Absatz auf meiner Website weiterhin möglich ist und dafür keine GEMA-Gebühren entrichtet werden müssen. Oder?

Die Auskunft der GEMA Dame denke ich habe ich schon richtig verstanden, indem diese mir klar sagte, dass wenn beim Aufruf in der Adresszeile meine Website angezeigt wird ist das anschauen GEMA pflichtig. Nur wenn in der Adresszeile YouTube angezeigt wird, dann nicht. Oder bin ich der Dame auf den Leim gegangen?

Aber trotzdem ist mir der Absatz YouTube Video nicht klar.
Da kann ich doch gleich einen HTML Absatz zum einbetten nehmen?

Nochmals Danke und
Beste Grüße
DiDu

 

#11

inselpirat

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DiDu;

bei dem Urteil ging es darum ob es Rechtens ist zum einen YouTube Videos per iframe auf die eigene Seite einzubinden, zum zweiten darum ob es Rechtens ist das die GEMA (wie Sie es sich gewünscht und von den Nutzern gefordert hatte) dafür ebenfalls Gebühren fordern darf, da es ja anderen (weiteren) Nutzern auf deiner Seite gezeigt wird.

Das Urteil ist klar, durch die Gebühren welche die GEMA nach jahrelangem Streit nun von YouTube für die Videos erhält die auf deren Plattform gezeigt werden, ist alles gegenüber der GEMA abgegolten, also nix da mit doppelt und dreifach Geld für die GEMA.

Solange du ( und das macht das YouTube Plugin) das Video per iframe auf deiner Seite einbindest (und nicht das Video auf deinem Server speicherst) ist alles Rechtens.

Ob du das nun per HTML Absatz oder per Plugin machst - bleibt deine Entscheidung. Ich binde diese Videos eigentlich immer per Plugin ein.

Ob die Dame der GEMA dir was falsches erzählt hat oder nur die Rechtslage nicht kennt, oder du Sie falsch verstanden hast ??????

GANZ WICHTIG DABEI IST NUR DAS DU AUF YOUTUBE VERLINKST UND NICHT DIE VIDEODATEI SELBST AUF DEINEM WEBSERVER GESPEICHERT HAST:

LETZTERES GEHT NUR WENN ES DEIN VIDEO IST UND/ODER DU DIE RECHTE AN DEM MATERIAL HAST.

VG


Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »inselpirat« (25.06.2018, 18:18)
#12

Di Du

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Hallo inselpirat,

nochmals vielen Dank und

beste Grüße
DiDu

#13

Volker W.

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Ich würde lieber vorsichtig sein und entweder die Hinweise der GEMA befolgen oder das ganze vollständig sein lassen.

Alternativ würde ich mal einen sich auf diesem Gebiet bestens auskennenden Fachanwalt fragen, wie die genaue Sachlage diesbezüglich wirklich ist. Nur ein solcher kann verbindliche Aussagen dazu machen bzw. rechtliche Hinweise geben, wir hier jedoch nicht. Die o.g. Ausführungen vom EuGH halte ich übrigens eher für einen schlechten Scherz (dies ist meine persönliche Meinung und soll keine Widerlegung der Ausführungen darstellen).


Ich binde ausschließlich meine eigene Musik (und Videos) auf meinen Websites ein, bzw. die eigene Musik meiner Freunde, von denen ich die ausdrückliche Erlaubnis dazu erteilt bekommen habe, bzw. musikalische Gemeinschafts-Produktionen meiner Freunde und mir. Alles andere ist meiner Meinung nach Mißachtung bestehender Urheberrechte, und das ist illegal bzw. im Falle von nicht GEMA-freier (kommerzieller) Musik gebührenpflichtig.


Links auf meine Musik-Seiten wiederum sind für mich vollkommen unproblematisch und sogar ausdrücklich erwünscht. Aber direkte Deeplinks auf meine/unsere Musik-Dateien (WAVs, MP3s) oder externe, auf fremden Websites befindliche <audio>-Tags, welche meine/unsere Musik einbinden, würde ich umgehend zur Anzeige bringen und strafrechtlich verfolgen lassen.

Kam bisher nie vor! Aber würde ich meine (GEMA-freie) Musik bei YouTube mit irgendwelchen bewegten Bildern veröffentlichen und jemand anderes diese Videos auf seinen Websites via I-Frame einbinden, hätte ich ebenfalls ein ziemlich großes Problem damit. U.a. aus diesem Grunde lasse ich dies bleiben (ein weiterer Grund ist das Nicht-Vorhandensein zu meiner/unserer Musik gehöriger bewegter Bilder).


Hinweis (etwas off-topic):

GEMA-frei bedeutet in keinster Weise rechtefrei! GEMA-behaftet bedeutet, daß die Aufführungsgebühren für die Künstler von der GEMA eingetrieben werden. Das Aufführen kommerzieller Musik, egal wo und wie, ist grundsätzlich gebührenbehaftet und die GEMA das dafür zuständige Organ.


Viele Grüße,
Volker

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#14

inselpirat

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Moin Volker;

die Daten des Anwaltes vom dem obiger zitierter Text stammt: (daher auch meine Quellenangabe)

Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und inbesondere in den Bereichen des IT-, des Medien- und des Internetrechts tätig. Darüber hinaus ist er Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen in diesen Bereichen.

Wenn man das Internet einmal nach Fachanwälten für IT Recht durchforstet, wird man immer wieder auf diese Kanzlei stoßen, einige kennen die Herren sicherlich auch auf dem Gebiet der Abmahnindustrie. Allerdings ist diese Kanzlei auf der Seite der Beklagten, also keine Abmahnkanzlei.

Das sollte Fachanwalt genug sein - denke ich.

Und JA die Entscheidung des EUGH mag ziemlich seltsam sein, aber es ist nun einmal eine höchstrichterliche Entscheidung und nach dieser entscheiden nun einmal die europäischen Gerichte, auch unsere LG und OLG, ja sogar unser BGH.

Übrigens gibt es h i e r weitere Veröffentlichungen zu diesem heiklen Thema.

VG


Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal bearbeitet, zuletzt von »inselpirat« (26.06.2018, 09:57)
#15

Di Du

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Hallo,

habe mich mal zu einer angebotenen Erstberatung angemeldet. Soll ein Rückruf erfolgen.

Mal sehen.....

Gruß
DiDu

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