#1

wb24

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Hallo,

bezüglich der neuen Verbraucherrichtlinie möchte ich meinen Kunden im Falle eines Wideruf ein interaktives PDF-Formular zur Verfügung stellen.

Die Kunden können dieses PDF-Formular dann Online ausfüllen und direkt per eingebundenem  " Sendebutton " als Email versenden.

Leider habe ich bisher in Siquando Shop keine Möglichkeit gefunden wo bzw. wie ich das PDF-Formular einstellen kann sodass dieses beim Aufruf der Unterseite  " Widerruf " geöffnet wird ohne das noch extra ein zusätzlicher Link angeklickt werden muss. 

Ich hatte schon die dynamische Dokumentenverknüpfung in Betrachtung aber diese ist nur mit Word Dateien möglich.

Vielleicht sehe ich aber auch den Wald vor lauter Bäumen nicht. smile_lol_16.png

Gruß Jörg


Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »wb24« (14.06.2014, 21:32)
#2

Volker W.

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Eine PDF-Datei läßt sich technisch nicht im Content einbinden. Hierfür ist ein PDF auch nicht vorgesehen, denn dafür gibt es HTML.

Du kannst es nur verlinken. Was bei Klick auf den Link passiert, ist abhängig von der Konfiguration des Besucher-Systems. Je nach installierten Programm (in den meisten Fällen sicherlich Adobe Reader) wird das PDF dann z.B. in einem Browserfenster geöffnet.


Viele Grüße,
Volker

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#3

wb24

Mitglied  (45 Punkte)  ·   männlich  ·   Deutschland  ·   Nachricht senden
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Hallo Volker,

vielen Dank für deine schnelle Antwort auch wenn diese nicht meinen Vorstellungen entspricht. smile_sad_16.png

Einen einfachen Link möchte ich eigentlich nicht setzen

Evtl. könnte ich das über ein Thumbnail realisieren und dieses dann mit dem PDF verlinken.

Nachteil " hier " ist das nicht immer gewährleistet ist das je nach Browsereinstellung des Kunden das PDF auch angezeigt wird.

Vielleicht fällt mir auch noch eine andere Lösung ein.

Gruß Jörg

#4

Volker W.

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Versuche es mal über einen HTML-Element Absatz mit folgendem Inhalt:

<iframe src="http://www.deinedomain.xy/pfad/zu/deiner/datei.pdf" frameborder="0" style="border: none; width: 100%; height: 600px;"></iframe>

Das Ergebnis wird aber wie schon gesagt trotzdem vom Browser und der PDF-Programm Konfiguration auf dem Zielsystem abhängig sein.


Viele Grüße,
Volker

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#5

Kroko300

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Man könnte doch für das Widerrufformular einfach ein modifiziertes "Kontaktformular" nutzen. So viel ich weiß kann man jede einzelne Zeile vom Kontaktformular individuell beschriften und auch neue Zeilen hinzufügen. Die 1. Zeile nennt man "Hiermit widerrufe(n) ich/wir" ... , die 2. Zeile nennt man "den von mir/uns" ... die 3. Zeile nennt man "abgeschlossenen Vertrag über den Verkauf folgender Waren" ... 4. Zeile "Bestellt am" ... usw.

Wenn der Kunde auf absenden klickt, dann hat man doch alles was man brauch sofort per E-Mail und kann es dann auch ausdrucken..somit wäre eine PDF-Datei doch nicht mehr notwendig oder sehe ich da was falsch?

LG Christian

#6

Volker W.

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Das ist technisch auf jeden Fall möglich, kein Zweifel. Ob es jedoch so erlaubt ist, also den neuen Verbraucherrichtlinien entspricht, entzieht sich zumindest meiner persönlichen Kenntnis.

Daher mein üblicher Kommentar:

Am besten den Rechtsberater seines Vertrauens dazu befragen.


Viele Grüße,
Volker

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#7

Kroko300

Forum-Sponsor  (241 Punkte)  ·   männlich  ·   Deutschland  ·   Nachricht senden
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Ich frage demnächst mal bei einem  Anwalt nach ob ein modifiziertes Formular rechtens ist. Falls ja oder nein werde ich hier dann berichten. Ich hoffe das ist erlaubt.

#8

Volker W.

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#9

Kroko300

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Also ich habe gehört, dass man auch die Möglichkeit hat, das Muster-Widerrufsformular als Web-Formular darzustellen. Ein zusätzliches "Hindernis" gibt es jedoch: Wenn der Kunde das Webformular ausgefüllt (also den Widerruf eingetragen) und über die Shopseite abgeschickt hat, muss man dem Kunden den Eingang seines Widerrufs ausdrücklich bestätigen. Diese Bestätigung braucht man sonst nicht, bzw. wenn der Kunde per Tel., Fax, E-Mail oder per Post widerruft, ist so eine Bestätigung nicht notwendig. 

Ich denke mal diese Bestätigung könnte man lösen indem man in die Seite die nach dem Abschicken des Formulars kommt, einfach einen Satz reinschreibt, der den Eingang des Widerrufs bestätigt. Und schon wäre das modifizierte Kontaktformular möglich. Aber ob es wirklich so ist ... wie Volker schon sagte, dazu am besten den Rechtsberater seines Vertrauens begfragen. LG

#10

Volker W.

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Genau. ;-)

So gut das sicherlich klingt, wissen Laien in Sachen Jura (so wie ich und die allermeisten hier) ja nicht, ob das in dieser Form auch noch den gesetzlichen Vorschriften entspricht.

Ich bin z.Zt. echt froh, daß ich keinen Shop betreibe und mir über solche Dinge nicht den Kopf zerbrechen muß.


Viele Grüße,
Volker

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#11

Kroko300

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Ja, so ein Web-Shop ist rechtlich gesehen nicht einfach - zumal ständig Neuerungen hinzukommen und man übertrieben gesagt, bald einen Anwalt mit einstellen kann. Wenn man neben Waren auch noch Downloads anbietet usw. wird es schwierig. Für digitale Güter gibt es jetzt z. B. auch einen Widerruf, das muss man sich mal vorstellen. Ich kaufe z. B. online ein Bild, speicher es auf meinem PC, dann widerrufe ich und bekomme mein Geld wieder ... Wer sich sowas ausdenkt und warum möchte ich gern wissen. Naja was solls ...

#12

Thomas

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Zitat von: Kroko300

Ich kaufe z. B. online ein Bild, speicher es auf meinem PC, dann widerrufe ich und bekomme mein Geld wieder ... Wer sich sowas ausdenkt und warum möchte ich gern wissen. Naja was solls ...

Da hast du aber etwas falsch verstanden. Laut dem neuen Verbraucherrecht solltest du als Käufer in etwa Folgendes bestätigen: "Ich stimme ausdrücklich zu, dass Sie vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung des Vertrages beginnen. Mir ist bekannt, dass ich durch diese Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrages mein Widerrufsrecht verliere." In deinem Beispiel würdest du also nach Speicherung des Bildes dein Widerrufsrecht verloren haben.


Viele Grüße
Thomas

siquando-designs.de (NEU: KARO Flex Layout, Santa Cruz Pro für Pro Shop und Apollon 11 für Siquando Shop, Templateübersicht & Support für Shop 11 + Pro Web 8)

#13

Kroko300

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Ja, das weiß ich und wollte ich nicht hinschreiben. In erster Linie ist ja erstmal ein Widerruf für Downloads eingeführt worden. Damit der Verkäufer des Bildes nicht jedesmal die Summe zurücküberweisen muss bzw. der Kunde bei Ausführung der digitalen Gütern sein Widerruf verliert, gibts so eine Checkbox ... Aber den darin sehe ich nicht, wenns diese Checkbox mit diesen Satz gibt, dann nutzt das doch jeder Verkäufer von digitalen Gütern. Warum wurde das dann überhaupt eingeführt. Den Sinn sehe ich eben nicht, ausser das den Shopbetreibern mehr Bürokratie und Steine in den Weg gelegt werden. LG

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