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LittlePhatty

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Hallo zusammen,

ich habe gestern im Sync4-Newsletter gelesen, dass ab 1.1.17 Vor- und Nebensysteme (Kasse, Shop, Warenwirtschaft usw.) lückenlos und nachweisbar Hand in Hand greifen müssen. Die Verordnung heisst GoBD -> Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff.

Soweit ich das sehe, geht es wohl in erster Linie um lückenlose und nachvollziehbare Aufzeichnungen bei Registrierkassen, aber trifft wohl auch z.B. die Schnittstelle zwischen Shop und Warenwirtschaft, die ja bekanntlich Siquando nicht bietet.

Wie seht ihr das? Weiß darüber einer von euch Shopbetreibern mehr darüber?


Grüße, Michael

Siquando Pro Shop 8 inkl. Karo Flex v8

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